Entwicklung der Nitratwerte

Gemeinsam mit den Landwirten und den Beratern der Landwirtschaftskammer NRW haben wir, die Energieversorgung Leverkusen es geschafft in den letzten 30 Jahren die Nitratwerte, durch freiwilliges Engagement, deutlich zu senken (siehe Grafik).
Dabei wurde sich als gemeinsames Ziel gesetzt: "Die Trinkwasserqualität zu steigern, ohne teure reaktive Maßnahmen des Rohwasser durchführen zu müssen."
Das hat zu einer deutlichen Senkung des Nitrates im Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung im Wasserschutzgebiet Leverkusen-Rheindorf geführt.

Als Erfolg der Kooperationsarbeit und der damit verbunden Nitratreduzierung, ist der ehemals rote Grundwasserkörper in dem auch das Wasserschutzgebiet Leverkusen-Rheindorf liegt, im neuen Bewirtschaftungsplan (ab 2022) zu einem grünen Grundwasserkörper geworden.

In der Grafik ist die Entwicklung der Nitratwerte dargestellt. Die Werte der Brunnen HB und VB I, des Wasserwerks Leverkusen Rheindorf unterschreiten dabei im Jahre 2020 deutlich den Grenzwert von 50 mg/l Nitrat. Ziel ist es, dass das Rohwasser, welches den Brunnen zufließt dauerhaft den Grenzwert von 50 mg/l unterschreitet und nicht wieder beginnt zu steigen. Da die Landwirte sehr eng mit uns als Wasserversorger vor Ort zusammenarbeiten, ist ein Anstieg der Nitratwerte im Grundwasser in Zukunft nicht zu prognostizieren.

 

Maßnahmen die dafür durchgeführt werden, sind:

  • Extensivierungen von Flächen
  • Fördermaßnahmen beim Gartenbau
  • Zwischenfruchtanbau
  • Nmin - Zielwertsystem
Extensivierung von Flächen

Bei der Extensivierung von Flächen wird auf dieser Fläche nur Feldgras angebaut und die Landwirte erhalten eine Summe, die sie laut Bodenklasse und Deckungsbeitrag bei normalem Ackerbau erwirtschaften würden. Diese Deckungsbeiträge ändern sich von Jahr zu Jahr. Die Landwirte schließen hierfür einen verbindlichen Vertrag mit dem Wasserversorger ab, der mindestens 5 Jahre gilt.

Fördermaßnahmen beim Gartenbau

Hierbei werden durch den Wasserversorger bestimmte Maßnahmen durch Zuschüsse gefördert:

  • Bedarfsgerechte und gewässerschonende Düngung
  • Wassersparende Bewässerung mit Tropfschläuchen 
  • Einsatz von Nützlingen in zum Beispiel Erdbeeranbau 

 

Nmin - Zielwertsystem

Das Nmin-Zielwert-Prämiensystem wurde 2016 eingeführt. Im Gegensatz zu allen anderen Fördermaßnahmen, erfolgt hier eine ergebnisorientierte Bezahlung. Ziel ist es, möglichst niedrige Herbst-Nmin-Werte zu erreichen. Ob, und wenn ja welche, Maßnahmen hierfür durchgeführt werden, bleibt den Landwirten überlassen.

Nimmt ein Landwirt am Nmin-Zielwert-Prämiensystem teil, werden  alle seine  Flächen innerhalb der durch die EVL definierte Kernzone miteinbezogen (ausgenommen extensivierte Flächen und Dauergrünland).

Die Auszahlungshöhe richtet sich nach den Nmin-Werten bei der jährlichen Herbstmessung, der Flächengröße und den vertraglich festgelegten Beträgen

  • Prämie für Flächen, die einen Nmin-Wert von 40 kg/ha nicht überschreiten
  • Bonus für Flächen, die den Mittelwert aller Flächen, die eine Prämie erhalten, um mindestens   30 % unterschreiten
  • Abzug bei >70 kg/ha: Flächenanteil in % von der Gesamtfläche des jeweiligen Landwirtes die sich im Wasserschutzgebiet befindet
  • Abzug bei >100kg/ha: Flächenanteil in % mal 2 von der Gesamtfläche des jeweiligen Landwirtes die sich im Wasserschutzgebiet befindet