Trinkwasserschutz

Der beste Schutz - Abstand !!!

Der größte Teil unseres Trinkwassers wird aus Grundwasser gewonnen. Grundwasser sind unterirdische, natürliche Wasservorräte, die durch Regenwasser gebildet werden, das in den Boden sickert und viele Gesteinsschichten durchdringt. Hierbei wird es gefiltert und gereinigt.

Gelangt das Sickerwasser auf eine wasserundurchlässige Schicht, sammelt es sich dort. Dann wird es aus tiefen Brunnen schließlich an die Oberfläche gepumpt und über das weit verzweigte Rohrnetz der Wasserversorgungsunternehmen verteilt.

Die Anforderungen zur Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität werden in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gesetzlich geregelt.

Die TrinkwV setzt folgende Richtlinien in nationales Recht um:

  • die Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3.  November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Trinkwasser-Richtlinie 
  •  die Richtlinie 2013/51/EURATOM des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Festlegung von Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch.

 

Die TrinkwV formuliert Anforderungen für

  • die Beschaffenheit des Trinkwassers in Form von Grenzwerten
  • die Aufbereitung und Desinfektion des Trinkwassers
  • die Pflichten des Unternehmers und sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage (Anzeigepflichten, Untersuchungspflichten und Handlungspflichten)
  • die Überwachung durch das Gesundheitsamt
  • die Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

 

Um das zur Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasser oder Oberflächengewässer vorbeugend zu schützen,  werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. In diesen Gebieten sind - über die allgemeingültigen wasserrechtlichen Bestimmungen hinaus - bestimmte Handlungen oder Anlagen, von denen eine Gefährdung für die Wasserressource ausgehen kann, verboten oder nur eingeschränkt zulässig. Die Festsetzung der Wasserschutzgebiete erfolgt in NRW durch die Bezirksregierungen und Kreise.

In vielen Trinkwasserschutzgebieten wurden zum Zweck eines flächendeckenden, vorbeugenden Gewässerschutzes Kooperationen zwischen den Wasserversorgungsunternehmen und der Landwirtschaft auf freiwilliger Basis gegründet (Gewässerschutzkooperationen). Ziel dieser Kooperationen ist, durch standortangepasste, gewässerschonende Maßnahmen im Einzugsgebiet Einträge - vor allem von Nitrat und Pflanzenschutzmitteln - in das Grundwasser und in die Gewässer zu verringern.

Auf nationaler und internationaler Ebene arbeiten Versorgungsunternehmen in Arbeitsgemeinschaften mit dem Ziel zusammen, in den zur Trinkwasserversorgung genutzten Fließgewässern eine Gewässergüte zu erreichen, die es erlaubt, mit weitgehend naturnahen Aufbereitungsmethoden einwandfreies Trinkwasser zu gewinnen. Beispiele sind die Arbeitsgemeinschaften am Rhein (ARW und IAWR) oder an der Ruhr (AWWR).

Die Anlagen zur Wassergewinnung, Aufbereitung, Speicherung, Transport und Verteilung müssen mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) gebaut und betrieben werden. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Wasserversorgung sind hauptsächlich beschrieben in den Regelwerken des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und des VDI (Verein Deutscher Ingenieure) sowie in den DIN-Normen. Es müssen Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die das Trinkwasser auf dem Weg bis zum Verbraucher nicht nachteilig verändern (§ 17 TrinkwV).

 

Eschbach, linker Nebenfluss der Wupper, Quellgebiet Bergisch Born, 12 km lang, Mündung in die Wupper bei Solingen Burg